Autor: Roger Morrison
Erstelldatum: 23 September 2021
Aktualisierungsdatum: 1 Juli 2024
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Wenn Sie einen gemeinnützigen Verein gründen (Gesetz von 1901), müssen Sie die Satzung des Vereins schreiben. Hier ist ein Statusbeispiel, das sehr nützlich sein kann.


Stufen

  1. Vereinigung unterliegt dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901.
  2. Artikel 1 - Stückelung
    • Es wurde zwischen den Anhängern dieser Satzung eine Vereinigung gegründet, die dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901 unterliegt. Mein Verein.
  3. Artikel 2 - Zweck
    • Dieser Verein hat zum Ziel:
      • 1. Förderung aller Aktivitäten, die Schule, Familien und Erzieher materiell und moralisch unterstützen können.
      • 2. Verbreiten und implementieren Sie die Pädagogik meines Vereins
  4. Artikel 3 - Hauptsitz
    • Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in: chez Mme Lavoisine 666 rue du Paradis 99666 Enfer les Bains. Es kann durch einfachen Beschluss des Verwaltungsrates nach Bestätigung durch die Generalversammlung übertragen werden.
  5. Artikel 4 - Dauer
    • Die Dauer des Vereins ist unbegrenzt.
  6. Artikel 5 - Zusammensetzung
    • Der Verein besteht aus:
      • a) Aktive oder anhängige Mitglieder
      • b) Benefactor-Mitglieder
      • c) Ehrenmitglieder
      • d) Gründungsmitglieder
  7. Artikel 6 - Beitrittsbedingungen
    • Um Mitglied des Vereins zu werden, ist es erforderlich, die vorliegenden Statuten einzuhalten und über ihren Beitrag auf dem neuesten Stand zu sein.
    • Der Verwaltungsrat hat das Recht, Mitglieder abzulehnen, muss jedoch seine Entscheidung begründen.
  8. Artikel 7 - Strahlung
    • Die Mitgliedschaft geht verloren durch:
      • Der Rücktritt ist schriftlich an den Präsidenten des Vereins zu richten
      • die stornierung kann vom verwaltungsrat ausgesprochen werden, wenn der beitrag nicht am fälligkeitstag entrichtet wurde.
      • Die Kündigung kann auch aus schwerwiegenden Gründen oder aufgrund von Handlungen erfolgen, die dazu führen, dass der Verein seinen Ruf oder seine Unabhängigkeit beeinträchtigt. Das abgesagte Mitglied kann gegen diesen Beschluss bei der nächstgelegenen Mitgliederversammlung Berufung einlegen.
      • der Tod.
  9. Artikel 8 - Ressourcen
    • Die Ressourcen des Vereins umfassen:
      • 1. Mitgliedsbeiträge und Eintrittsgelder,
      • 2. Subventionen, die vom Staat oder von den örtlichen Behörden gewährt werden,
      • 3. den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen,
      • 4. manuelle Spenden,
      • 5. Partnerschaft oder Sponsoring,
      • 6. Andere Ressourcen, die nicht durch geltende Gesetze und Vorschriften verboten sind.
  10. Artikel 9 - Verwaltungsrat
    • Der Verein wird von einem Vorstand geleitet, der aus mindestens fünf Mitgliedern besteht und von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt wird. Mitglieder sind wieder teilnahmeberechtigt. Der Verwaltungsrat wählt unter seinen Mitgliedern in geheimer Abstimmung ein Amt aus einem Präsidenten, einem Sekretär und einem Schatzmeister.
  11. Artikel 10 - Sitzung des Verwaltungsrates
    • Der Verwaltungsrat tritt mindestens alle sechs Monate zusammen, einberufen vom Präsidenten oder auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Im Falle einer Spaltung hat der Präsident die ausschlaggebende Stimme. Jedes Vorstandsmitglied, das ohne Entschuldigung nicht an drei aufeinander folgenden Sitzungen teilgenommen hat, kann als zurückgetreten gelten.
  12. Artikel 11 - Ordentliche Generalversammlung
    • Die ordentliche Generalversammlung umfasst alle derzeitigen Mitglieder ihres Beitrags. Auf Einladung des Präsidenten tritt er einmal im Jahr zu einem festen Termin zusammen. Mindestens fünfzehn Tage vor dem festgesetzten Termin werden die Mitglieder des Vereins schriftlich einberufen, und die Tagesordnung wird auf den Versammlungen festgehalten.
      • Die ordentliche Generalversammlung genehmigt oder lehnt den vom Präsidenten mit Unterstützung der Mitglieder des Verwaltungsrates vorgelegten Moralbericht sowie den vom Schatzmeister vorgelegten Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres ab. Er entscheidet auch über alle auf der Tagesordnung stehenden Angelegenheiten. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst. Sie werden mit Ausnahme der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates, für die die geheime Abstimmung erforderlich ist, durch Abstimmung durchgeführt. Die getroffenen Entscheidungen verpflichten alle Mitglieder, auch die abwesenden. Stimmrechtsvertreter sind zulässig, jedoch auf drei Befugnisse pro Person beschränkt.
  13. Artikel 12 - Außerordentliche Generalversammlung
    • Bei Bedarf oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der registrierten Mitglieder kann der Präsident eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einberufungsbedingungen sind identisch mit denen der ordentlichen Hauptversammlung, die ausschließlich über die Tagesordnungspunkte berät. Sie kann insbesondere auf Vorschlag des Verwaltungsrates die Statuten des Vereins ändern.
  14. Artikel 13 - Geschäftsordnung
    • Der Verwaltungsrat erlässt eine Geschäftsordnung, in der die in den vorliegenden Statuten nicht vorgesehenen Punkte festgelegt werden, insbesondere die Organisation und die Arbeitsweise des Vereins. Nach Zustimmung der Mitgliederversammlung gilt die Geschäftsordnung für alle Mitglieder des Vereins.
  15. Artikel 14 - Auflösung
    • Die Auflösung des Vereins muss von der außerordentlichen Generalversammlung beschlossen werden, die dann einen oder mehrere Liquidatoren ernennt. Den Mitgliedern des Vereins kann, abgesehen von der Wiederaufnahme ihrer finanziellen, beweglichen oder unbeweglichen Beiträge, kein Teil des Vereinsvermögens zugerechnet werden. Gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 wird das verbleibende Nettovermögen an eine Vereinigung übertragen, die ähnliche Ziele verfolgt.
  16. Geschehen zu Enfer les Bains am 4. Juni 3015

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